Staatminsterin Ulrike Scharf zur Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

Ein Artikel aus der Zeitschrift “Bayerische Blasmusik” (BBMV) vom Mai 2015:

„Der private Bereich bleibt privat!“

Ein Thema, das die Ehrenamtlichen in den bayerischen Musikvereinen vor dem Beginn der Fest-Saison beschäftigte, war die neue EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnnung. Die Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, gibt nun dím Interview mit der „Bayerischen Blasmusik“ Entwarnung.

Bayerische Blasmusik: Frau Staatsministerin, die Umsetzung der neuen EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnungspflicht hat für allerlei Unruhe gesorgt. Worum geht es bei dieser Verordnung genau?
Staatsministerin Scharf: In der neuen europäischen Lebensmittelinformationsverordnung werden EU-weit einheitliche Anforderungen an die Kennzeichnungen von Lebensmitteln geregelt. Neu ist vor allem die Pflicht zur Kennzeichnung allergener Zutaten bei loser Ware. Das sind Lebensmittel, die unverpackt ab die Verbraucher abgegeben werden, wie bei Bäckern, Metzgern oder in Restaurants. Diese Pflicht zur Kennzeichnung betrifft allerdings nur Lebensmittelunternehmer, nicht privat oder ehrenamtlich Tätige.

Was bezweckt die EU mit dieser Verordnung?
Die neue Regelung dient dem Gesundheitsschutz betroffener Allergiker: Sie können sich zukünftig zuverlässig darüber informieren, ob sei ein bestimmtes Lebensmittel essen können oder nicht. Bisher mussten sie im Zweifel auf solche Produkte verzichten, um kein gesundheitliches Risiko einzugehen.

Wer ist der Ansprechpartner vor Ort, wenn es um die Lebensmittelkennzeichnungspflicht geht? Wo können sich Musikvereine über die Bestimmungen informieren?
Ansprechpartner vor Ort sind die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Sie sind die örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Ihre Mitarbeiter stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Denn schließlich soll beim Verzehr von Lebensmitteln der Genuss im Vordergrund stehen.

Viele ehrenamtliche Musikvereine in Bayern führen in ihren Heimatorten Feste durch, bei denen ebenfalls Speisen und Getränke verkauft werden – da gibt es Bartwürste, Grillfleisch oder auch Kuchen. Was haben diese Verein im Sinne der Lebensmittelkennzeichnungspflicht zu beachten?
Die neue EU-Verodnung richtet sich nicht an privat oder ehrenamtlich Tätige, sondern an Lebensmittelunternehmer. Wenn die Vereinsmitglieder also grillen oder Kuchen backen, der auf dem Vereinsfest verkauft wird, besteht keine Kennzeichnungspflicht. Eine freiwillige Angabe schadet aber auch nicht, denn sie hilft betroffenen Allergikern bei der Entscheidung, ob sie ein Lebensmittel essen können oder nicht.

Sie können die Vereine als beruhigen, was die Lebensmittelkennzeichnungspflicht angeht?
Auf jeden fall. Der private und ehrenamtliche Bereich bleibt auch weiterhin privat. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Mitgliedern viele gelungene Feste.

Frau Staatsministerin, vielen Dank für diese Informationen.

Interview: Martin Hommer

Bildunterschrift: Ulrike Scharf, Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz sowie 2. Vorsitzende der Stadtkapelle Erding
Foto: www.stmuv.bayern.de

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